Negative Arbeitgeberbewertung – die Reputation bewahren

online-bewertungen“Tolle Kollegen, Betriebsklima hervorragend und auch das Kantinenessen lässt keine Wünsche offen – aber der Vorgesetzte ist ein A….!”: Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, der liest in den Bewertungsportalen alles Mögliche über Arbeitgeber. Die Frage, die sich auftut, ist, wie wirkt sich dies auf potenzielle Bewerber aus? Und wie können Sie als Arbeitgeber auf schlechte Feedbacks reagieren?

Bewertungsplattformen für Image & Geschäftschancen von Unternehmen

Es gibt Unternehmer*innen, die nicht reagieren, wenn es zu einer schlechten Bewertung oder zu einer Kritik auf einer Arbeitgeber-Bewertungsplattform kommt. Andere nutzen als Antwort eine Standardfloskel, während wieder andere einfach die Online Bewertungen löschen lassen. Mittlerweile gibt es dafür sogenannte Bewertungslöscher, die sich dieser Aufgabe professionell annehmen. Doch es gibt darüber hinaus Tipps für eine bessere Kommunikation und überlegtes Vorgehen in einem solchen Fall.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung von Bewertungsplattformen extrem zugenommen. Nicht nur in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, sondern ebenfalls für Arbeitgeber*innen. Die Menschen haben gelernt, dass es hilfreich ist, sich im Internet zuerst einmal die Bewertungen und Kommentare durchzulesen.

Diejenigen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, nutzen eben diese Mediengewohnheit für ihren Bewerbungsprozess. Arbeitgeber-Bewertungsplattformen werden wie ein Buchungskanal genutzt, auf dem öffentlich sichtbar die Feedbacks zu Unternehmen und Arbeitgebern zu lesen sind, und es besteht die Möglichkeit darauf zu reagieren. Hier handelt es sich dann nicht um ein Produkt oder eine Dienstleistung, sondern um das Image des Unternehmens als Arbeitgeber, welches auf dem Spiel steht.

Antworten auf eine schlechte Bewertung als Arbeitgeber*in

Um das Image des Unternehmens zu schützen und der Geschichte eine zweite Seite zu schreiben, sollten Arbeitgeber*innen von der Möglichkeit Gebrauch machen, auf die veröffentlichten Bewertungen zu reagieren. Leider tun dies viel zu wenige und wenn die Bewertungen kommentiert werden, dann wird eine Standardfloskel wie diese genutzt:

„Liebe Kollegin, lieber Kollege, vielen Dank für Ihre Bewertung. Uns ist eine offene Feedbackkultur sehr wichtig, daher nehmen wir Rückmeldungen ernst …“

Eine solche Standard-Antwort kann als Reaktion genügen, wenn lediglich eine schlechte Sterne-Bewertung mit nur wenigen oder gar keinen Informationen in Form eines Begleittextes hinterlassen wird. Die Antwort sollte in jedem Fall höflich sein und zudem die Aufforderung beinhalten, einen weiteren Dialog zu führen.

Doch wird sehr faktenreich auf (vermeintliche) Missstände hingewiesen oder es werden konkrete Vorwürfe erhoben, dann ist eine solche Standard-Antwort nicht mehr ausreichend und man sollte sich besser verteidigen.

Negative Bewertung? Die Grenze zwischen zulässig und unzulässig kennen

Es ist sicherlich nicht einfach, wenn es zu einer negativen Kritik kommt. Mitunter ist diese sogar schmerzvoll. Selbst dann, wenn der Inhalt sachlich und konstruktiv gehalten ist, löst ein schlechtes Feedback beim Empfänger oder der Empfängerin negative Emotionen und nicht selten das Gefühl aus, dass man sich wehren muss.

Daher informieren sich immer mehr Arbeitnehmer*innen über die rechtlichen Folgen einer Arbeitgeberbewertung – was richtig und sinnvoll ist. Denn oft werden solche Dinge in emotional angespannten Momenten geschrieben. Später werden diese bereut und haben sogar ein juristisches Nachspiel.

Zu beachten ist, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland grundsätzlich sehr weit verstanden wird. Das bedeutet, dass die bloße Äußerung der eigenen Meinung an sich nichts verkehrtes und rechtlich Unzulässiges ist. Daher gilt es, die Grenze zu kennen zwischen zulässig und rechtlich unzulässig.

Was ist erlaubt und was nicht bei einer Arbeitgeberbewert

Was bei einer Arbeitgeberbewertung im Internet erlaubt ist und was juristisch geahndet werden kann, das zeigen Fallkonstellationen deutlich auf. Oft kommt bei Arbeitgeber*innen der Gedanke auf, dass der Tonfall entscheidend ist oder es eine Frage des zivilisierten Umgangs sei. Sicherlich ist dieser Gedanke nicht falsch, aber die juristische Betrachtung des Eintrags auf einem Online-Portal nimmt andere Faktoren in den Blick.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind aus juristischer Sicht in vielen Fällen unzulässig. Schreiben derzeitige oder ehemalige Arbeitnehmer faktisch falsche Dinge über den*die Arbeitgeber*in, dann sind diese juristisch meist angreifbar, da diese unzulässig sind.

Der Grund für eine Löschung: strafrechtliche Inhalte

Strafrechtlich relevante Inhalte, die in einer Bewertung auf Kununu und ähnlichen Portalen enthalten sind, können ebenfalls meist angegriffen werden.
Sogar von staatlicher Seite kann dies rechtliche Folgen mit sich ziehen. Beispiele dafür sind:

  • Beleidigungen
  • Drohungen
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede

In einem solchen Fall werden die Online-Portale in der Regel kurzfristig tätig und löschen die Einträge. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Staatsanwaltschaft einschaltet und ermittelt.

Neben diesen Gründen gibt es weitere Fälle, die dazu führen können, dass die Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung unzulässig ist. In dieser Hinsicht sind Folgende zu nennen:

  • Die Schmähkritik, die Aussagen bezeichnet, die ausschließlich der Diffamierung dienen und nicht einer sachlichen Diskussion.
  • Verstöße gegen das Datenschutzrecht, sofern datenbezogene Daten veröffentlicht werden.

Unzulässige Bewertungen und die zivilrechtlichen Folgen

Bewertete Unternehmen können den/die Verfasser*in einer solchen Bewertung oder das Portal für unwahre Tatsachenbehauptungen, Datenverstöße, Schmähkritik und strafrechtlich relevante Inhalte verantwortlich machen. Sprich, Unternehmen können zivilrechtlich die Verfasser der Bewertung oder Kununu selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Dabei kann es sich um eine Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung handeln.

Nicht alles entspricht der Wahrheit

Was ein verärgerter Ex-Kollege öffentlich schreibt, ist nicht immer wahr. Arbeitgeber*innen sollten daher eine Stellungnahme verfassen und sich dazu äußern. Wem das zu viel ist, der kann sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen, ob die Bewertung gelöscht werden kann. Der Anwalt oder die Anwältin hilft damit die Reputation des Unternehmens zu schützen.

Anzumerken ist zu guter Letzt, dass auf Kununu nicht nur Arbeitnehmer*innen Bewertungen abgeben können, sondern auch Bewerber Einträge veröffentlichen dürfen. Was in diesem Beitrag aufgegriffen wurde, in Hinsicht auf “zulässig und unzulässig”, das trifft gleichsam auf Bewerber*innen zu. Daher sollten auch Bewerber*innen darauf achten, dass sie bei einer Bewertung keine rechtlichen Folgen provozieren.