Bundesrat fordert Reform des Betriebsverfassungsgesetzes


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Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 eine Entschließung verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, das Betriebsverfassungsgesetz an aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt anzupassen. Hintergrund ist laut Länderkammer insbesondere die zunehmende Digitalisierung sowie neue Arbeitsformen.

Nach Auffassung des Bundesrates reichen die bestehenden Regelungen nicht mehr aus, um Betriebsräten eine wirksame Beteiligung an unternehmerischen Entscheidungen zu ermöglichen. Deshalb sei eine Reform notwendig, um die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren.

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Digitale Signaturen im Personalwesen effizient einsetzen

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In Personalabteilungen gewinnt die digitale Signatur zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht eine rechtlich verbindliche Unterzeichnung elektronischer Dokumente und unterstützt Unternehmen dabei, HR-Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Grundlage für den Einsatz digitaler Signaturen in der EU ist die eIDAS-Verordnung.

Die Digitalisierung erleichtert es Personalverantwortlichen, Dokumente wie Arbeitsverträge oder Einverständniserklärungen zur Datenverarbeitung elektronisch zu verwalten, zu signieren und zu versenden. Unternehmen setzen dabei auf verschiedene Formen elektronischer Signaturen – je nach rechtlichem Anwendungsfall und Sicherheitsanforderung.

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Digitale Unterschrift direkt in Google Docs einfügen

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Dokumente in Google Docs lassen sich auf mehreren Wegen digital unterzeichnen, ohne dass Ausdrucke oder externe Programme nötig sind. Je nach Einsatzbereich und rechtlichen Anforderungen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.

Drei Hauptmethoden ermöglichen das Einfügen einer Unterschrift: die Verwendung des Google-Zeichentools, das Einfügen einer Bilddatei sowie der Einsatz spezieller Add-ons. Diese Varianten unterscheiden sich im Aufwand, der rechtlichen Absicherung und der technischen Umsetzung.

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Unterschrift ändern: Was erlaubt ist und was zählt

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Wer seine Unterschrift ändern möchte, kann dies jederzeit tun. Eine Mitteilung an Behörden ist nicht erforderlich, jedoch sollten bestimmte Dokumente aktualisiert werden. Eine gültige Unterschrift muss den Nachnamen erkennen lassen und der betreffenden Person eindeutig zugeordnet werden können.

Rechtlich genügt es, wenn der Nachname im Schriftbild erkennbar ist. Der Vorname ist nicht zwingend notwendig.

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Vereinbarung oder Vertrag: Was rechtlich gilt

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Eine Vereinbarung stellt eine Absprache zwischen mindestens zwei Parteien dar, die im Alltag häufig vorkommt. Ob sie rechtlich verbindlich ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Ein Vertrag hingegen ist eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung, die bestimmte formale Kriterien erfüllen muss. Beide Begriffe werden oft gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Wirkung.

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Elektronische Signaturen: Wann sie rechtsgültig sind und welche Anforderungen gelten

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Elektronische Unterschriften sind seit 2016 im Rahmen der EU-Verordnung eIDAS rechtlich geregelt. Ihre Gültigkeit hängt von der Einhaltung definierter technischer und rechtlicher Voraussetzungen ab. Werden diese erfüllt, sind digitale Signaturen rechtsverbindlich einsetzbar – sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Kontext.

Definition und technische Grundlagen

Digitale Signaturen basieren nicht auf einfachen Bilddateien, wie etwa eingescannte Unterschriften, sondern auf kryptografischen Verfahren. Diese gewährleisten die Authentifizierung des Unterzeichners und die Integrität des Dokuments. Änderungen nach der Signatur werden dabei erkennbar.

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Digital unterschreiben: Was bei Arbeitsverträgen ab 2025 genau gilt

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Mit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ist der vollständig digitale Abschluss von Arbeitsverträgen möglich geworden – eine Ergänzung zum Hauptbeitrag „Digitale Arbeitsverträge ab 2025 möglich“ auf Vertrag.de. Doch welche Voraussetzungen gelten konkret? Und in welchen Fällen bleibt die Schriftform weiterhin erforderlich?

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Smart Contracts und AGB-Reform – Vertragsrecht im Koalitionsvertrag

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Nachdem die Ampel-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV bereits für Formerleichterungen beispielsweise im Arbeitsrecht – siehe dazu auch den Beitrag Digitale Arbeitsverträge ab 2025 möglich auf Vertrag.de – gesorgt hatte, können sich Unternehmen nun offenbar auch in weiteren Bereichen auf Vereinfachungen bei Vertragsabschlüssen einstellen.

Bestimmte Vertragsarten sollen zudem „smarter“ werden: Die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen soll – wenn die relevanten Daten aufgrund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits vorliegen – digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach gelagerten Fällen, etwa bei Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen.

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Digitale Arbeitsverträge ab 2025 möglich


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Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Grundlage ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das der Bundesrat am 18. Oktober 2024 beschlossen hat. Es enthält unter anderem Änderungen am Nachweisgesetz (NachwG), die es Arbeitgebern ermöglichen, Vertragsbedingungen in Textform zu übermitteln.

Die neuen Regelungen betreffen sowohl neue Arbeitsverhältnisse als auch Änderungen in bestehenden Verträgen. Bislang war es gesetzlich erforderlich, dass Arbeitsverträge eigenhändig unterschrieben werden. Dies führte dazu, dass auch bei digitaler Erstellung die Verträge ausgedruckt und unterschrieben werden mussten. Vertrag.de bietet hierfür Vorlagen für Arbeitsverträge an, die sich an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen lassen.

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Neue Regelungen ab Juni 2025: Überblick über gesetzliche Änderungen in Deutschland und der EU

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Mit dem Monatsbeginn treten zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Sie betreffen unter anderem Energieversorgung, digitale Produkte, soziale Absicherung, Steuerrecht sowie neue Standards in der Unternehmenspraxis. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Änderungen auf Grundlage offizieller Informationen.

Stromanbieterwechsel künftig innerhalb eines Werktages möglich

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