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Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 eine Entschließung verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, das Betriebsverfassungsgesetz an aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt anzupassen. Hintergrund ist laut Länderkammer insbesondere die zunehmende Digitalisierung sowie neue Arbeitsformen.
Nach Auffassung des Bundesrates reichen die bestehenden Regelungen nicht mehr aus, um Betriebsräten eine wirksame Beteiligung an unternehmerischen Entscheidungen zu ermöglichen. Deshalb sei eine Reform notwendig, um die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren.