Da viele Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie kein Risiko eingehen möchten, vertraut ein Großteil von ihnen auf das Fachwissen und die Erfahrung eines Immobilienmaklers. Der Maklervertrag, der dabei geschlossen wird, birgt jedoch hinreichend Potenzial für Irrtümer und Missverständnisse.
Beispielsweise gilt ein Maklervertrag rein rechtlich als abgeschlossen, wenn die Frage des Immobilieneigentümers „Möchten Sie meine Immobilie verkaufen?“ vom Makler mit „Ja“ beantwortet wird.