Einen Verein gründen – ein Wegweiser in mehreren Schritten
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Gründung eines Vereins finden sich in den §§ 21 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Tatsächlich ist der eingetragene Verein (e.V.) eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland, was die Zahl von rund 600.000 eingetragenen Vereinen auf beeindruckende Weise verdeutlicht. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um sogenannte Idealvereine, deren Gründung auf einen nicht wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist. Die Gründungsvoraussetzungen und Gründungsformalien sind vergleichsweise einfach, sodass nachvollziehbar ist, warum es in Deutschland so viele Vereinsgründungen gibt.