Der Ehevertrag

EhevertragEine Hochzeit kann romantisch sein. Pinkfarbener Hochzeitslaufsteg, schneeweiße Kutsche, unzählige Luftballons, dazu weiße Tauben und ein Dutzend TV Kameras. Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis haben geheiratet und Ja gesagt. Oftmals wird ein Wedding Planner mit der Organisation der Hochzeit betraut, damit es ein unvergessliches Erlebnis wird. Jedoch kann auch eine Scheidung zu einem ganz besonderen Erlebnis werden. Das ist immer dann der Fall, wenn bei einer Hochzeit kein Ehevertrag vereinbart worden ist. Mit den Inhalten eines Ehevertrages wird sich der nun folgende Artikel beschäftigen.

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Scheidungsantrag und notwendige Scheidungspapiere

Kaufvertrag

ScheidungsantragScheidungsunterlagen – der Scheidungsantrag und alle notwendigen Scheidungspapiere

Das Scheidungsverfahren wird mit dem Einreichen des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht eingeleitet. Das ist frühestens ein Jahr nach der Trennung, wenn das Trennungsjahr vorbei ist. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Scheidungsantrag zwingend durch einen Anwalt eingereicht werden muss. Zum Ausfüllen des Antrags benötigt der beauftragte Rechtsanwalt einige Informationen sowie weitere Scheidungspapiere.

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Zugewinngemeinschaft und Auswirkungen bei Scheidung

Scheidungskosten

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seine Auswirkungen im Falle einer Scheidung

Zugewinngemeinschaft

Wer ohne weitere Vereinbarungen heiratet, lebt gemäß § 1363 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der im Falle einer Scheidung vorgenommene Zugewinnausgleich bedeutet, dass das Endvermögen beider Ehegatten am Ende der Ehe mit dem Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe verglichen wird. Die Eheleute können jedoch in beiderseitigem Einverständnis Gütertrennung vereinbaren und den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag ausschließen.

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Wann ein Ehevertrag die richtige Entscheidung ist

Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann vor und während einer Ehe geschlossen werden. Selbst ein einmal geschlossener Ehevertrag lässt sich in beiderseitigem Einvernehmen nachträglich ändern und an die aktuellen Verhältnisse anpassen.

Auch wenn Ihre Ehe bereits gefährdet ist, ist der Abschluss eines Ehevertrages noch möglich. Abhängig von der individuellen Situation kann es sinnvoll sein, die gesetzlichen Regelungen über den Güterstand, den Unterhalt sowie die Versorgung im Alter durch einen Ehevertrag an die individuellen Gegebenheiten anzupassen.

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