Wer Opfer von Mobbing-Attacken ist, muss sich das nicht gefallen lassen und sollte sofort dagegen vorgehen. Mobbing geschieht sowohl in der Schule als auch in anderen Bildungseinrichtungen – bis hin zum Arbeitsplatz. Am Arbeitsplatz haben Mobbingopfer besondere Rechte, die sie geltend machen können. Fragen zu den Mobbern drohenden Strafen, arbeitgeberischen Pflichten und weitere Informationen klärt dieser Beitrag und gibt die wichtigsten Informationen darüber, wie Mobbing-Opfer vorgehen können.
Welche Rechte haben Mobbingopfer?
Statistische Daten zeigen, dass 72 Prozent der befragten Arbeitnehmer angaben, gemobbt worden zu sein, wobei bei knapp der Hälfte Vorgesetzte die Mobber waren.
Sollte Mobbing gegenwärtig sein, stehen dem Opfer viele Rechte zu, die dieser gegenüber dem Mobber geltend machen kann. Doch dafür ist zunächst zu klären, wie sich Mobbing genau definiert. Mobbing im juristischen Sinne bedeutet keine gelegentliche verbale Attacke, sondern ein systematisches Vorgehen in einer Art Anfeindung. Um Mobbing später im Prozess beweisen zu können, sollte ein Buch über alle Vorfälle geführt werden. Zudem ist es sehr hilfreich, wenn Kollegen als Zeugen aussagen können.
Die dem Mobbingopfer zustehenden Möglichkeiten erstrecken sich auf verschiedene Bereiche. Dazu zählt zunächst die fristgerechte Kündigung. Etwaige Voraussetzungen, wie die Einhaltung der Kündigungsfrist, müssen dabei beachtet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die fristlose Kündigung. Dafür muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Ist dem Arbeitnehmer die Einhaltung der Frist nicht zuzumuten, liegt dieser wichtige Grund – auch in Form von Mobbing – vor.
Welche Strafe droht Mobbern?
Wer mobbt, muss mit den Konsequenzen leben. Mobbende sorgen nicht nur dafür, dass gegen sie zivilrechtlich, sondern unter Umständen auch strafrechtlich vorgegangen werden kann. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Mobbingopfer erstrecken sich auf Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld und weitere Punkte. Es kommt sogar in gewissen Fällen eine Kündigung wegen Mobbing in Betracht. Strafrechtliche Gesichtspunkte sind je nach Einzelfall einschlägig. Mögliche Straftatbestände bei Mobbing-Fällen sind Beleidigungen, Bedrohungen oder Ähnliches. Gemobbte können dies zur Anzeige stellen. Erleidet das Opfer körperliche Schäden, kann dieses Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Arbeitgeberpflichten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für das Wohlwollen seiner Mitarbeiter zu sorgen und bestehende Probleme zu beheben. Diese Pflicht erstreckt sich also auf die gesamte Fürsorge der Arbeitnehmer, derer er Rechnung zu tragen hat. Wird jemand gemobbt, muss dieser den Arbeitnehmer (gegebenenfalls mehrmals) abmahnen, bevor er diesen kündigen kann.
Spezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht
Sollte Sie solch ein Fall belasten, Mobbing aktuell und gegenwärtig sein, wodurch Sie sich in Ihrer Arbeit nicht mehr wohl fühlen, kann anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein, sodass wieder ein friedliches Arbeitsleben gewährleistet werden kann. Dazu sollten Sie sich an erfahrene und spezialisierte Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts wenden, welche alle notwendigen Voraussetzungen der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und die arbeitsrechtliche Rechtsprechung sehr gut beherrschen. Erfahrung und Kompetenz sind entscheidend. Suchen Sie dazu nach spezialisierten Fachanwälten und lassen Sie sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten aufklären, sodass diese Fälle in Zukunft nicht mehr eintreten werden.