Der Schenkungsvertrag

Schenkungsvertrag

Der SchenkungsvertragEs gibt immer mehr Millionäre. Gemäß dem World Wealth Report gibt es mittlerweile weltweit ca. 15,4 Millionen Millionäre. Besonders groß war der Millionärszuwachs demnach in China, aber auch in Deutschland ist die Zahl um 5,1 Prozent gewachsen.

Die Deutschen werden nicht immer nur reicher, sondern auch immer zahlreicher. Es gibt nur vier Länder auf der Welt, in denen mehr als eine Million Millionäre leben. Dies sind Deutschland, USA, Japan und China. Die Zahl der Millionäre ist in China um 16 Prozent besonders stark gestiegen. In den USA gab es kaum Zuwächse. Als Millionär gilt man dem Report zufolge, wenn das eigene investierbare Vermögen die Eine-Million-Dollar-Marke übertrifft. Dabei sind selbstgenutzte Immobilien nicht mit eingerechnet.

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Schenkungsvertrag: Inhalte, Auflagen und Erfordernisse

Schenkungsvertrag

Schenkungsvertrag

Ein Schenkungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten geschlossen wird. Meist sind es persönliche Gründe, die den Schenkenden dazu veranlassen, Teile seines Vermögens zu Lebzeiten zu verschenken. Abhängig vom Umfang der Erbmasse ist eine Schenkung eine Möglichkeit, bei geschickter Handhabung Erbschaftsteuer zu sparen. Mit dem Abschluss des Schenkungsvertrages wird eine Schenkung rechtlich wirksam.

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