Abfindungen bei einer Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Nicht selten kommt es vor, dass ohne jegliche Vorwarnung eine Kündigung im Briefkasten liegt. Die Aufregung ist in diesen Fällen groß und gerade deswegen ist genau zu wissen, was noch unternommen werden kann. Von Kündigungsschutzklagen bis hin zur Zahlung von Abfindungen sind Anwälte in der Lage, die Interessen der Mandanten wahrzunehmen und eine mandantengerechte Verteidigung aufzubauen.

In welchen Fällen wird eine Abfindung gezahlt?

9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder nur eine sehr geringe Abfindung. Der Mandant hat also nach einem Gespräch mit einem Anwalt die Möglichkeit, seinen Interessen nachzugehen und einen Erfolg zu erzielen.  In welchen Fällen eine Abfindung jedoch gezahlt werden kann, ist eine nicht leicht zu beantwortende Frage. Die Sach- und Rechtslage des jeweiligen Einzelfalls ist hierbei stets der Taktgeber. Als gesetzliche Grundlage spielt in diesem Zusammenhang der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (kurz: KSchG) eine maßgebliche Rolle. Denn darin sind alle rechtlich relevanten Voraussetzungen genannt, ob und wie eine Abfindung gewährt werden kann.

Die Abfindung richtet sich im engeren Sinne an die gesetzlichen Voraussetzungen. Dazu zählt neben der Anwendbarkeit des KSchG unter anderem das Vorliegen einer  betriebsbedingten Kündigung. Dabei handelt es sich um eine Form der Kündigung, bei der gewisse Unternehmenskrisen vorliegen und so am Personal gespart werden muss. Schließlich müssen im Rahmen der sogenannten Kündigungsschutzklage nötige Fristen eingehalten werden. Denn im Wege einer Klage ist es möglich, eine Streitbeilegung  zu erstreben – notfalls auch durch einen Vergleich. Der Vergleich ist eine außergerichtliche Einigung. Gut die Hälfte aller arbeitsrechtlichen Prozesse im Bereich der Abfindung endet in einem Vergleich der Streitparteien. Aus dieser Erfahrung ergibt sich eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, da in der Regel Prozesse vermieden werden sollen, um Kosten zu sparen.

 

Abfindungshöhe und Abfindungsrechner

Die Höhe der jeweiligen Abfindung ist unterschiedlich. Denn dies ist vor allem an Komponenten gebunden wie den Erfolg vor dem Gericht und dem Einkommen des Arbeitnehmers. Ein hilfreiches Tool spielt in diesem Zusammenhang der sogenannte online abrufbare Abfindungsrechner bei Kündigung. Dabei sollte eine Beratung speziell von ausgebildeten (Fach-)Anwälten im Bereich des Arbeitsrechts erfolgen. Hier werden spezielle Daten und Zahlen eingegeben, um so ausrechnen zu lassen, wie hoch die jeweils in Betracht kommende Abfindung sein wird. Dabei ist zu beachten, dass nach dieser in der Regel unverbindlichen Dienstleistung ein Gespräch mit einem Anwalt vereinbart werden sollte. Ob und wie aussagekräftig ein Abfindungsrechner ist, kann nur der Anwalt feststellen. Denn dieser kennt die einzelnen Voraussetzungen und kann zumindest eine Summe bestimmen, die realistisch zu einem durchsetzbaren Anspruch führen kann.

 

Spezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht

Wer sicher an seine Abfindung kommen möchte, sollte darauf achten, spezielle Fachanwälte aufzusuchen. Das Arbeitsrecht ist ein eigenes, sehr komplexes Rechtsgebiet und muss sicher gekannt werden. Dementsprechend sind nur Fachanwälte im Bereich Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner. Diese sind spezialisiert und kennen alle typischen Probleme, die Feinheiten und arbeitsrechtliche Prozessmaxime und wissen aus Erfahrung, wie genau in gerichtlichen Verfahren vorgegangen werden muss.