Zugewinngemeinschaft und Auswirkungen bei Scheidung

Scheidungskosten

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seine Auswirkungen im Falle einer Scheidung

Zugewinngemeinschaft

Wer ohne weitere Vereinbarungen heiratet, lebt gemäß § 1363 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der im Falle einer Scheidung vorgenommene Zugewinnausgleich bedeutet, dass das Endvermögen beider Ehegatten am Ende der Ehe mit dem Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe verglichen wird. Die Eheleute können jedoch in beiderseitigem Einverständnis Gütertrennung vereinbaren und den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag ausschließen.

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Wann ein Ehevertrag die richtige Entscheidung ist

Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann vor und während einer Ehe geschlossen werden. Selbst ein einmal geschlossener Ehevertrag lässt sich in beiderseitigem Einvernehmen nachträglich ändern und an die aktuellen Verhältnisse anpassen.

Auch wenn Ihre Ehe bereits gefährdet ist, ist der Abschluss eines Ehevertrages noch möglich. Abhängig von der individuellen Situation kann es sinnvoll sein, die gesetzlichen Regelungen über den Güterstand, den Unterhalt sowie die Versorgung im Alter durch einen Ehevertrag an die individuellen Gegebenheiten anzupassen.

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Die verschiedenen Rechtsformen und ihre haftungsrechtlichen Risiken

Rechtsvorschriften, Verträge und Gesetze

RechtsformenDie verschiedenen Rechtsformen im Handels- und Gesellschaftsrecht unterscheiden sich unter anderem durch ihre haftungsrechtlichen Risiken. Bei einigen Rechtsformen können Gläubiger im Falle einer Insolvenz auch auf das Privatvermögen zugreifen. Die Entscheidung für eine bestimmte Personen- oder Kapitalgesellschaft sollte deshalb vor der Unternehmensgründung in Bezug auf die haftungsrechtlichen Risiken mit großer Sorgfalt getroffen werden.

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