Für Freelancer sind Verträge mit ihren Auftraggebern wichtig. Sie geben Planungssicherheit, da sich der Auftraggeber verpflichtet, die Dienste eines freien Mitarbeiters mindestens für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Zudem regeln Freelancer Verträge wichtige Rechte und Pflichten. Die Verträge werden immer häufiger verwendet, allerdings noch lange nicht bei jedem Auftraggeber.
Weil viele Freiberufler möglicherweise noch nicht in Kontakt mit solchen Absprachen gekommen sind, fassen wir zusammen, auf was freie Mitarbeiter bei Freelancer Verträgen achten müssen.
Freelancer Verträge: Diese Vertragsarten gibt es
Für Freelancer gibt es zwei unterschiedliche Vertragsarten, die zum Einsatz kommen können, den Dienstvertrag und den Werkvertrag. Ein Werkvertrag ist an ein bestimmtes Werk gekoppelt. Zudem ist ein Ziel definiert.
Ziel ist es, ein mängelfreies Ergebnis anzufertigen und dem Auftraggeber zu überlassen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Dienste des Freelancers in Anspruch genommen werden, um in einem bestimmen Projekt eine definierte Aufgabe zu erfüllen.
Weitaus häufiger kommt allerdings ein Dienstvertrag zum Einsatz. Dabei handelt es sich um einen Freelancer Vertrag, der nicht an das Erreichen eines bestimmten Ziels gekoppelt ist. So kann beispielsweise ein Anwalt nicht garantieren, das beste Ergebnis für seinen Mandaten zu erzielen. Er kann lediglich darauf hinwirken.
Freelancer Verträge: Freiberufler sollten Unabhängigkeit bewahren
Wichtig ist für Freelancer in erster Linie, dass sie auch mit einem gültigen Vertrag ihre Unabhängigkeit bewahren. Es darf nicht der Eindruck einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung entstehen. Das könnte zum Vorwurf der Scheinselbständigkeit führen. Das bedeutet unter anderem, dass man als Freelancer weitestgehend selbst entscheiden kann, wann und von wo aus die Aufgabe erfüllt werden soll.
Dabei gilt allerdings, dass der wirtschaftliche Erfolg des Auftraggebers nicht behindert werden darf. Ist ein intensiver Austausch mit Kollegen erforderlich, sollte man während der Kernarbeitszeit verfügbar sein. Frei von diesen Absprachen ist allerdings der Weg, wie eine Aufgabe gelöst werden kann.
Der ist schließlich als kreative Leistung ein Teil der selbständigen Arbeit. Deswegen sollte Tätigkeitsbeschreibung in Freelancer Verträgen nicht zu eng gefasst sein. Das gilt auch für die Tätigkeitsbeschreibung. Ist sie zu detailliert, könnte auch hier der Eindruck entstehen, dass der Freelancer an einer ähnlich kurzen Leine wie ein Arbeitnehmer gehalten werden soll. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man stets einen Rechtsanwalt konsultieren.
Freelancer Verträge: Arbeitsleistung muss genau definiert sein
Elementar für die finanzielle Sicherheit ist, dass der Umfang der Arbeit, die Vergütung, die Spesen, die Dauer, die Kündigungsfrist sowie das Zahlungsziel vereinbart werden. Ist der Umfang eindeutig in Arbeitsstunden oder Arbeitstagen definiert, kann der Freelancer besser einschätzen, welche Aufgaben er für andere Auftraggeber erbringen kann.
Das Zahlungsziel, also der Zeitraum, in dem eine Rechnung eines Freelancers bezahlt werden muss, beträgt laut den gesetzlichen Bestimmungen 30 Tage, sofern es nicht anders vereinbart ist. Häufig nehmen sich Auftraggeber durch Verträge heraus, die Zahlung hinauszögern zu dürfen.
Ebenso ist es wichtig, dass abgesteckt ist, für welche weiteren Auftraggeber ein Freelancer tätig sein darf. In der Regel wird in einem Vertrag vereinbart, dass der freie Mitarbeiter nicht für direkte Mitbewerber des Auftraggebers arbeiten darf.
Freelancer Verträge: Ähnliche Sicherheit wie Arbeitsverträge
Damit ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entsteht, sollten in einem Freelancer Vertrag Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen werden. Auftraggeber und Freelancer dürfen damit keine Interna an Dritte weitergeben.
All das zeigt: Als freier Mitarbeiter kann man die Risiken minimieren. Ein Freelancer Vertrag ist nicht nur im Arbeitsalltag ein großer Rückhalt. Sollte es Verstöße gegen einen solchen Vertrag geben, kann man juristisch mit einem Rechtsanwalt dagegen vorgehen. Damit sind Freiberufler ähnlich gut abgesichert wie angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens.