Ist die Einschaltung eines Steuerberaters sinnvoll?

SteuerberaterEs gibt viele Menschen, die sich alljährlich bei der Erstellung ihrer Steuerklärung quälen. Sie benötigen viel Zeit, die in unserem stressigen Alltag nur selten zur Verfügung steht. Ein Steuerberater nimmt ihnen diese Arbeit ab und sorgt für ein professionelles Ergebnis. Seine Einschaltung bietet außerdem einen weiteren Vorteil: In diesem Fall muss die Erklärung erst am 31. Dezember und nicht am 31. Mai abgegeben werden. Darüber hinaus kümmert sich ein Steuerberater um zahlreiche weitere Angelegenheiten seiner Mandanten.

Arbeitsfelder eines Steuerberaters

Die Tätigkeiten eines Steuerberaters sind äußerst vielfältig. In der Regel unterstützen sie deutsche sowie internationale Kunden in allen Bereichen des Steuerrechts. Während sich einige auf die Betreuung von Unternehmen spezialisiert haben, stehen andere auch Privatpersonen hilfreich zur Seite. Dies gilt beispielsweise für die Steuerberatung in Aschaffenburg, bekannt unter der Abkürzung HAF (Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater), die folgende klassische Leistungen anbietet:

  • Jahresabschluss- und Deklarationsarbeiten
  • laufende Steuerberatung
  • Buchführung
  • Lohn- sowie Gehaltsabrechnung
  • Steueroptimierung und -planung
  • IFRS/IAS Abschluss
  • Rechtsformenwahl und Existenzgründung

Beauftragung eines Steuerberaters: ja oder nein?

Pauschal ist es schwierig, eine Aussage darüber zu treffen, ob man die Inanspruchnahme eines Steuerberaters als sinnvoll bezeichnen kann. Fakt ist: Wer generell unter Zeitdruck leidet und allein an den Gedanken der Erklärung für den Fiskus in Schweiß ausbricht, fühlt sich garantiert mit einem Steuerberater an der Seite wohler. Eine weitere Alternative ist die Nutzung einer speziellen Software, die für eine Zeiteinsparung bei der Steuerklärung sorgt und Fehler vermeiden hilft. Sie ist jedoch gegenüber einem erfahrenen Steuerberater im Nachteil, denn er kennt viele Kniffe und Tricks. Für die Entscheidungsfindung sollte man sich selbst nachstehende Fragen stellen:

  • Ist es möglich, alles richtig zu machen?
  • Verfüge ich über Geduld und Zeit, die Steuererklärung zu erstellen?
  • Kenne ich mich ggfs. mit komplexen Sachverhalten, darunter Spekulationsgewinne sowie Abschreibungen auf Immobilien, aus?
  • Steht eine höhere Rückzahlung im Raum, wenn ein professioneller Steuerberater meine Erklärung vornimmt?

In welchen Fällen empfehlen Experten einen Steuerberater?

Auch wenn Privatpersonen über einen langen Zeitraum ihre Steuererklärung selbst gemacht haben, zum Beispiel nach einer Ehescheidung gibt es neue Herausforderungen. Dazu gehört unter anderem, welche Ausgaben sich in diesem Bereich absetzen lassen. Darüber hinaus sollte man sich beraten lassen, welche Steuerklasse nunmehr am sinnvollsten ist. Eine größere Erbschaft stellt ebenso einen Grund dar, das explizite Wissen eines Steuerberaters zu nutzen. Gerade bei derartigen Angelegenheiten lassen sich Steuern einsparen, sollte die Erklärung geschickt angegangen werden.

Empfehlenswert ist gleichfalls eine sachkundige Beratung, wenn beabsichtigt wird, eine Immobilie mithilfe eines Kredits zu erwerben. Eine Mitarbeiterin des Bundes der Steuerzahler rät: „Wenn Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung, gewerbliche Einnahmen mit Umsatzsteuerpflicht, Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter oder Firmenbeteiligungen hinzukommen, wird es schnell kompliziert und unübersichtlich.“

Wie hoch sind die Kosten eines Steuerberaters?

Bei der Bemessung seines Honorars muss sich der Steuerberater an die StBVV (Steuerberatervergütungsordnung) halten. Sie gibt dem Dienstleister allerdings einen gewissen Spielraum. D.h., er kann die Schwierigkeit sowie den Wert in seine Kostenberechnung einbeziehen. Aufgrund der Tatsache, dass Laien nur selten die Berechnungsgrundlage für die erhobenen Kosten durchschauen, folgendes Beispiel:

Ein Angestellter verfügt über jährliche Einkünfte in Höhe von 30.000 Euro. Besteht für den Steuerberater ein mittlerer Arbeitsaufwand, kann er den Faktor 3,5/10 berechnen (in der Vergütungsordnung festgelegter Rahmen: 16/10). In diesem Fall würde der Angestellte eine Rechnung über 278,60 Euro plus Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhalten. Somit hat er an den Steuerberater 331,53 Euro zu bezahlen.

Wer eine Steuerrückzahlung von 700 Euro erhält, müsste gemäß dem vorstehenden Beispiel knapp die Hälfte davon dem beauftragten Berater überweisen. Dieser Betrag klingt zunächst einmal recht hoch. Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Privatperson ohne den Steuerberater überhaupt eine solche Rückzahlungssumme erreicht hätte. Grundsätzlich sollten Auftraggeber ordentlich geführte, übersichtliche Unterlagen zur Verfügung stellen. Denn es gilt: Je zeitaufwendiger und arbeitsintensiver die Arbeit des Steuerberaters ist, desto teurer wird es für den Mandanten.