Scheidungskosten

Scheidungskosten: Was gibt es zu beachten?

Scheidungen verlangen den Beteiligten viel ab. Dies geschieht zum einen auf emotionaler Ebene: Eine Beziehung wird beendet, von der man dachte, sie würde bis ans Lebensende halten. Aber auch organisatorisch und finanziell kann eine Scheidung zu einer echten Herausforderung werden – sich vorher zu informieren, ist also sehr wichtig!

Denn selbst wenn man erwarten kann, dass die Scheidung ohne eine „Schlammschlacht“ vonstattengeht, bei der alle Register gezogen werden, kommen Kosten auf die Ehegatten zu. Je mehr Probleme oder Streitpunkte es gibt, umso größer wird auch die Kostenlast, weshalb man sich unter anderem die Frage stellen sollte: Wer zahlt die Scheidungskosten?

Welche Scheidungskosten gibt es?

Bevor man sich darüber Gedanken machen kann, wer denn nun eigentlich die finanzielle Last einer Scheidung übernehmen sollte (oder muss), ist erst einmal zu schauen, welche Kosten überhaupt zu erwarten sind. Denn schon da unterschätzen viele Menschen, welcher Aufwand durch eine Scheidung entstehen kann.

Zu den festen Kosten gehören immer die Gerichts- und die Anwaltskosten. Von festen Kosten wird hier allerdings gesprochen, weil man um sie nicht herumkommt und nicht etwa, weil sie bereits festgelegt wären. Denn die Kosten für eine Scheidung richten sich unter anderem nach dem Einkommen der zu scheidenden Personen.

Der sogenannte Streitwert bestimmt die Höhe der Anwaltskosten und der Gerichtsgebühren. Der Streitwert wird aus den Nettoeinkommen der Ehepartner, dem Vermögen, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Versorgungsausgleich errechnet. Mit steigendem Streitwert muss mit steigenden Kosten gerechnet werden – und das schon bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Wer übernimmt die Scheidungskosten?

Die Kosten für einen Anwalt, der die Scheidung begleitet, muss derjenige tragen, der ihn beauftragt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann somit ein einzelner Anwalt engagiert werden, um Kosten zu sparen. Aber Achtung: Ohne Anwalt geht es nicht. Da eine Scheidung vor dem Familiengericht geklärt werden muss, besteht die Anwaltspflicht. Somit lassen sich die Kosten für einen Anwalt zwar verringern, aber nicht vollständig vermeiden.

Kommt es zu Streitigkeiten während einer Scheidung – was nicht unbedingt selten der Fall ist – dann nehmen sich für gewöhnlich beide Ehegatten einen Anwalt und tragen die entsprechenden Kosten. Je mehr Streitpunkte es gibt und je länger die Klärung dieser dauert, umso mehr Kosten sind auch zu erwarten.

Die Gerichtsgebühren richten sich (wie erwähnt) nach dem Streitwert. Zunächst muss bei der Beantragung der Scheidung ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden. Dies kann direkt durch beide Partner geschehen, kann aber auch zunächst von einer Partei übernommen werden. Wichtig ist dabei, dass nach Abschluss des Verfahrens die endgültigen Gerichtskosten berechnet und ausgewiesen werden – unter Umständen bekommt der Ehegatte, der den Gerichtskostenvorschuss gezahlt hat, an dieser Stelle Geld zurück. Denn grundsätzlich werden die Gerichtskosten bei einer Scheidung von beiden Ehegatten getragen.

Wie können Scheidungskosten verringert werden?

Bei all der Rede von den potentiell hohen Kosten fragt man sich, ob man da nicht ein wenig sparen könnte. Denn wie bereits erwähnt, ist eine Scheidung ohnehin schon eine große Belastung – es wird noch viel aufreibender, wenn am Ende noch hohe Gebühren anfallen.

Der einfachste Weg, bei einer Scheidung die Kosten zu verringern, ist möglichst viele Dinge außergerichtlich zu klären. Das bedeutet, dass man sich einvernehmlich trennt und die Verteilung von Gütern und Vermögen persönlich beziehungsweise mit einem einzelnen Anwalt bespricht. Gleiches gilt für Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Somit entstehen nicht für beide Partner die Kosten für einen Anwalt, sie können gemeinsam übernommen werden.

Doch selbst wenn man einen geringen Streitwert hat und die Scheidung so reibungslos wie möglich gestalten möchte, können die Kosten angsteinflößend sein. In diesem Fall sollte man sich bei seinem Scheidungsanwalt (bzw. dem Anwalt für Familienrecht) darüber informieren, ob eine Verfahrenskostenhilfe (auch: Prozesskostenhilfe) möglicherweise beantrag werden kann.