Patientenverfügung: Das müssen Sie beachten!

Nach einem Unfall kann es leicht passieren, dass eine richterlich angeordnete Betreuung nötig wird. Fällt der Krankenhausaufenthalt dann länger als zwei Wochen aus, ist die Frist zum Widerspruch gegen das gerichtliche Betreuungsverfahren bereits verstrichen. Angehörige haben es dann schwerer, die Betreuung selbst zu übernehmen. In jedem Fall ist eine Patientenverfügung sinnvoll, die am besten frühzeitig ausgefüllt wird. Hier lassen sich diverse Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Versorgung festhalten, an die sich Betreuer und Ärzte dann bindend halten müssen. Beim Ausfüllen einer Patientenverfügung gibt es jedoch eine ganze Reihe an Fallstricken, welche den eigenen Willen nachteilig beeinflussen können.

Das gehört in eine Patientenverfügung

Eine rechtsgültige Patientenverfügung enthält alle Angaben zur eigenen Person wie den vollständigen Vor- und Zunamen, die aktuelle Anschrift und das eigene Geburtsdatum. Außerdem muss unbedingt ein Datum eingetragen werden, da eine zu spät ausgefüllte Patientenverfügung unwirksam sein kann. Der Betroffene bestätigt seine getätigten Angaben durch seine eigenhändige Unterschrift.

Die Patientenverfügung regelt sowohl das Vorgehen in bestimmten Anwendungssituationen, es wird schriftlich festgehalten, mit welchen medizinischen Handlungen ein Patient einverstanden ist und auch für den Fall einer notwendigen Betreuung können ein oder mehrere Personen eingetragen werden. Ihr Rechtsanwalt in Aschaffenburg hilft dabei, keine Fauxpas in der korrekten juristischen Ausdrucksweise zu riskieren.

So sind Formulierungen in der Patientenverfügung wie „im Fall einer Demenz“ überaus ungünstig, da sich alle folgenden Angaben allein auf das Krankheitsbild der Demenz auswirken würden. Besser ist es für diesen Fall, eine allgemeingültige Aussage zu wählen, welche auch andere Zustände der geistigen Hilflosigkeit beschreiben.

 

Unterschied Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält vor allem Angaben dazu, welche medizinischen Maßnahmen abgelehnt werden, ob Medikamente verabreicht werden sollen, was im Fall einer Intensivbehandlung passieren soll und ähnliche Vorstellungen des Patienten. In der Vorsorgevollmacht lassen sich dagegen detaillierte Angaben machen zu den Personen, die sich im Notfall um einen Patienten kümmern sollen. Hierbei ist es durchaus möglich, mehrere Personen einzutragen, beispielsweise die Tochter und den Sohn. Dann ist es wichtig, dass immer beide in der Vorsorgevollmacht eingetragenen Personen zu einem Sachverhalt gehört werden müssen. In der Praxis kann dies die medizinische Versorgung erschweren und eine notwendige Behandlung unnötig in die Länge ziehen.

Die Vorsorgevollmacht ersetzt die Patientenverfügung nicht, sondern klärt vor Gericht lediglich die Zuständigkeit einzelner Personen zu bestimmten Aufgaben. Überaus günstig kann es sein, wenn eine Person für die finanzielle Verwaltung bestimmt wird, während sich eine andere Vertrauensperson um die gesundheitliche Sorge kümmert. Denn: Werden die teils recht überwältigenden Aufgaben auf möglichst vielen Schultern verteilt, kann einem Patienten pragmatisch und zügig gemäß seinem eigens formulierten Willen geholfen werden.

 

Patientenverfügung lieber nicht zu Hause aufbewahren!

 

Liegt die Patientenverfügung zu Hause unter Verschluss, ist sie in jedem Fall wirksam. Wird das Dokument allerdings nicht gefunden, kann auch nicht entsprechend dem Willen des Patienten gehandelt werden. Es empfiehlt sich daher, die eigene Patientenverfügung sowie auch die Vorsorgevollmacht bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen. Werden Personen benannt, die sich im Ernstfall kümmern sollen, sollten diese unbedingt von vornherein informiert werden und überdies mit den übertragenen Aufgabenbereichen einverstanden sein. Am besten ist es, wenn Sie sich zu Hause einen Ordner anlegen, in welchem Sie alle medizinischen Unterlagen sammeln. In diese Mappe gehören auch die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und weitere wichtige Vollmachten im Alter. Sie können die Angaben zu Ihrer medizinischen Versorgung kopieren und allen Angehörigen, die sich kümmern sollen, eine Kopie aushändigen. Auch beim Hausarzt lässt sich eine Patientenverfügung hinterlegen. Es kann allerdings sein, dass Ihr Hausarzt nicht immer sofort erfährt, wenn Sie in eine kritische Notlage geraten, die eine zumindest vorübergehende Betreuung verursacht.

 

So stellen Sie sicher, dass gemäß Ihrer Patientenverfügung gehandelt wird

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat mit der Stiftung Patientenschutz eine kostenfreie Möglichkeit zur Verfügung gestellt, seine Patientenverfügung rechtswirksam hinterlegen zu können. Betroffene erhalten dann eine Bestätigung in Form eines kleinen Kärtchens, das beispielsweise im Geldbeutel ständig mitgeführt werden kann. Mediziner und Pfleger sind angehalten, sich über die Wünsche zur medizinischen Versorgung zu informieren, wenn die Vermutung besteht, dass es eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht gibt. Die Stiftung Patientenschutz stellt auf Ihrer Webseite kostenlose Infobroschüren für Betroffene und Angehörige als Download bereit und ist in Akutsituationen auch telefonisch erreichbar. Sie können Ihre Unterlagen außerdem direkt an Ihre Krankenversicherung schicken: Viele gesetzliche Krankenkassen haben dafür bereits einfache Wege des digitalen Uploads eingerichtet.