Steuerklassenwechsel nach Hochzeit

Steuerklassenwechsel: Nützliche Infos für Verheiratete

Steuerklassenwechsel nach HochzeitWenn sich ein Paar traut, ändert sich auch die Steuerklasse. Direkt nach der Hochzeit rutschen beide Partner in die Steuerklasse IV. Damit ist aber noch kein endgültiges Urteil gesprochen, denn ein Mal pro Jahr dürfen beide Ehepartner die Steuerklasse wechseln.

Was Sie dabei beachten sollten erfahren Sie hier…

Welche Optionen gibt es beim Steuerklassenwechsel?

In der Regel können sich verheiratete Paare unter drei verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten bei den Steuerklassen entscheiden:

  1. Steuerklasse IV für beide Ehepartner: Diese Kombination eignet sich besonders dann, wenn beide ein ungefähr gleiches Einkommen haben.
  2. Steuerklasse IV mit Faktor: Diese Art der Besteuerung kann für beide Ehepartner Vorteile haben. Denn während in der „herkömmlichen“ Steuerklasse beide eher pauschal besteuert werden, wird in der Steuerklasse IV mit Faktor die Steuerlast besser an das jeweilige Einkommen angepasst. Weiterer Vorteil: Nachzahlungen gibt es in dieser Steuerklasse eher nicht.
  3. Steuerklasse III und V: Diese beiden Steuerklassen werden in der Regel von Paaren gewählt, die ein sehr ungleiches Einkommen haben. Der Klassiker ist die Kombination Mann als Hauptverdiener in der Steuerklasse III und Frau, die in Teilzeit arbeitet, in der Steuerklasse V.

Steuerklassenwechsel: Formular ausfüllen

Nachdem Sie und Ihr Partner sich für eine Steuerklassen-Option entschieden haben, kann es auch schon losgehen. Wie bereits angesprochen: Sie haben sogar die Möglichkeit, ein Mal pro Jahr die Steuerklasse zu wechseln. Daher können Sie die Steuerklasse an die aktuellen Lebensumstände anpassen, sollte sich etwas ändern.

Das passende Formular gibt es in der Regel beim Finanzamt. Meist kann man es sich auf der Seite downloaden. Wenn nicht, existiert auch die Option, das Formular direkt vor Ort abzuholen oder sich sogar zuschicken zu lassen.

Wenn Sie nicht den Weg über das Finanzamt gehen möchten, können Sie sich das passende Formular zum Steuerklassenwechsel auch direkt auf der Website der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

So füllen Sie das Formular aus

Wenn Sie das Formular vorliegen haben, geht es ans Ausfüllen. Wie das geht, ist ziemlich selbsterklärend. Zunächst müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Das geschieht im Abschnitt A des Formulars zum Steuerklassenwechsel. Hier dürfen Sie das Datum der Heirat nicht vergessen. Denn die Hochzeit ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die in Frage kommenden Steuerklassen überhaupt wählen dürfen.

Die Steuerklassen

Abschnitt B behandelt dann das, was für Sie wirklich interessant ist: Die verschiedenen Steuerklassen. Hier sollten Sie genau lesen, denn in diesem Abschnitt müssen Sie sowohl die aktuelle als auch die Steuerklasse angeben, in die Sie wechseln möchten. Lesen Sie daher hier sorgfältig, bevor Ihnen ein Fehler passiert.

Übrigens haben Sie hier auch die Möglichkeit, die Steuerklasse unterjährig noch einmal zu wechseln. Dazu muss jedoch ein Grund vorliegen, den das Finanzamt akzeptiert. Dazu zählt zum Beispiel:

Abweichungen bei Steuerklasse IV mit Faktor

Wo wir gerade bei der Steuerklasse IV mit Faktor sind. Wenn Sie bei Ihrem Steuerklassenwechsel in diese Steuerklasse möchten, müssen Sie den Abschnitt C „Angaben zum Faktorverfahren“ ebenfalls ausfüllen.

Auch hier müssen Sie einige Angaben machen, die im Grund aber ebenfalls relativ selbsterklärend sind. Vergessen werden dürfen sie eben nur nicht. Sonst kommt das Formular vom Finanzamt zurück und der Antrag muss noch einmal gestellt werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie aber generell darauf achten, dass Sie alle Angaben richtig und vollständig machen – nicht nur bei einem Steuerklassenwechsel.

Steuerklassenwechsel: Steuerberater fragen

Manchmal kann es sich lohnen, mit dem Formular zum Steuerklassenwechsel einen Steuerberater aufzusuchen. Unter Umständen erkennt der Fachmann oder die Fachfrau noch Dinge, die in Bezug auf den Wechsel der Steuerklasse optimiert werden können.

Wer sich das Geld sparen möchte, kann aber auch direkt beim Finanzamt anrufen. Die Mitarbeiter dort geben in der Regel zu allgemeinen Fragen Auskunft. Eine individuelle Beratung können sie natürlich nicht leisten.